Allgemeine Geschäftsbedingungen

Red Rock Events e.U. 

 

 

 

 

1. Grundlegendes / Geltungsbereich

 

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „Red Rock Events“ im folgendem auch Veranstalter und sind Grundlage für sämtliche Verträge, welche die Firma Red Rock Events mit ihren Kunden abschließt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Davon abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie die Firma Red Rock Events ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen!

 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen.

 

Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von Red Rock Events als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“, bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern.

 

Als Besucher gilt jeder Gast (Kunde) bei einer Veranstaltung von

 

Red Rock Events.

 

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

2. Vertragsgegenstand

 

Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen von der Firma Red Rock Events im Bereich:

 

Erbringung von Beleuchtungs- und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs- und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw. mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Einrichtungen entsprechend den vom KUNDEN vorgegebenen Anforderungen.

 

Und der Vermietung dieser Gegenstände.

 

Davon nicht umfasst sind allfällig erforderliche Lizenzen (geistiges Eigentum Dritter), Konzessionen, Bewilligungen und/oder Genehmigungen aller Art, insbesondere behördlicher Natur. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist der KUNDE selbst verantwortlich.

 

 

3. Vertragsabschluss

 

Alle Angebote von der Firma Red Rock Events sind freibleibend und ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig, es sei denn es wird anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt. Anfragen von KUNDEN werden für die Firma Red Rock Events im Sinne eines Vertragsverhältnisses erst rechtswirksam, wenn sie von der Firma Red Rock Events schriftlich bestätigt werden oder der Vertrag durch Erfüllung in Form von tatsächlicher Leistung der vereinbarten Vertragsinhalte oder Abholung/Lieferung der Mietgegenstände durch/an den KUNDEN geschlossen wird.

 

Die Firma Red Rock Events behält sich geringfügige, dem KUNDEN zumutbare Änderungen des Vertragsinhaltes in technischen Belangen vor.
Für die vom KUNDEN oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet.

 

Erbringt die Firma Red Rock Events zusätzliche oder geänderte Leistungen, welche vom geschlossenen Vertrag nicht umfasst sind, so ist sie berechtigt ein angemessenes Entgelt nach Vereinbarung zu verlangen.

 

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter / Subunternehmen

 

Die Firma Red Rock Events ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

 

Die Firma Red Rock Events wird Subunternehmen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Zahlung

 

Die Rechnungen der Firma Red Rock Events werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

 

Außerdem steht es der Firma Red Rock Events frei, eine Anzahlung auf die voraussichtliche Entgeltsumme bereits bei Vertragsabschluss zu verlangen.

 

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. An Mahnspesen werden bei erstmaliger Mahnung durch die Firma Red Rock Events pauschal EUR 7,00 verrechnet. Danach ist die Firma Red Rock Events berechtigt die offene Forderung zur Einforderung einem Inkassobüro und/oder Rechtsanwalt zu übergeben und werden die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

 

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

 

Alle angegebenen Preise sind ohne Umsatzsteuer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994

 

6. Stornogebühren

 

Storniert ein KUNDE einen rechtswirksamen Vertrag so werden folgende Stornogebühren verrechnet:

 

bis 30 Kalendertage vor vereinbarter Vertragserfüllung:

 

10% der vereinbarten Entgeltsumme inklusive USt.;

 

14 Kalendertage vor vereinbarter Vertragserfüllung:

 

30% der vereinbarten Entgeltsumme inklusive USt.;

 

7 Kalendertage vor vereinbarter Vertragserfüllung:

 

50% der vereinbarten Entgeltsumme inklusive USt.;

 

1 Kalendertag vor vereinbarter Vertragserfüllung:

 

80% der vereinbarten Entgeltsumme inklusive USt.;

 

am Tag (ab 0 Uhr) der vereinbarten Vertragserfüllung:

 

100% der vereinbarten Entgeltsumme inklusive USt.;

  

6. Gewährleistung und Schadenersatz

 

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

 

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

 

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von … Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.

 

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen …(zumindest 6) Monate, für unbewegliche Sachen …(zumindest 1) Jahre ab Lieferung/Leistung.

 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

 

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in … Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

 

7. Pflichten des Kunden

Der KUNDE ist verpflichtet, die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der Erfüllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu überzeugen und Red Rock Events etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Republik Österreich ist untersagt.

Das zur Verfügung gestellte Inventar ist sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung verrechnet.

Der KUNDE versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.

8. Red Rock Events als Veranstalter

 

 

Absage / Programmänderungen

Bei Absage der Veranstaltung können die Karten bis 30 Tage nach der Veranstaltungsabsage gegen Erstattung der Kosten des Tickets zurückgegeben werden. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von der Veranstaltungsstätte oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.

Verwahrung von Gegenständen

Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (z.B. Garderobe, Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der
Veranstalter übernimmt keine Haftung! Selbst wenn in gutem Glauben eine Jacke von einem Mitarbeiter woanders als bei der Garderobe oder ähnlicher Einrichtung angenommen wird, entsteht kein Verwahrungsvertrag.

Der Verwahrungsvertrag kommt ausschließlich nur durch Ausstellung eines Garderobentickets durch den Veranstalter bzw. dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zustande. Bei Abgabe einer Jacke und Handtasche an der Garderobe wird nicht für den Inhalt der Jackentaschen oder Handtasche gehaftet! Bei Verlust des Garderobentickets durch den Besucher, besteht kein Anrecht mehr für die Haftung über dessen abgegebenen Gegenstände.

Tickets / Kauf / Reservierung

Unter anderem übergibt Red Rock Events den Ticketverkauf an beauftragte Dritte. Red Rock Events übernimmt für diese Unternehmen keine Haftung. Es gelten die jeweiligen AGBs.

Bei Reservierung / Bestellung der Tickets via Email oder Telefon direkt über Red Rock Events, ist der fällige Betrag auf das Konto von Red Rock Events zu überweisen. Erst durch das Einlangen der Zahlung kommt der Ticketkauf zustande. Wird die Zusendung des Tickets gewünscht, fallen zusätzliche 5€ Gebühr an. Die Versendung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Ticketpreises sowie der Versandkosten. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung seine Gültigkeit.

Falls nicht anders angegeben (Kategorie / Reihe/ Sitzplatz), gilt das first come, first serve Prinzip.

Ausweis

Jeder Besucher ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen.

Rechte an Bild und Ton

Red Rock Events weißt seine Besucher darauf hin, dass bei Veranstaltungen möglicherweise auch die Presse vertreten sein kann. Eigene Aufzeichnungen Ton-,Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.  

Lautstärke

Auf Grund der Lautstärke bei den Veranstaltungen kann es zu Hör- und/oder Gesundheitsschäden kommen, dafür übernimmt der
Veranstalter keine Haftung.

9. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand – Unternehmergeschäft

 

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

Gerichtsstand – Verbrauchergeschäft

 

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

 

 

Linz, 23.Oktober 2017

 

 

Red Rock Events e.U.